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Leistungen

Hier ein kurzer Einblick in die logopädische Arbeit:

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Patienten- Info

  • Die logopädische Behandlung wird durch Ihren Arzt (praktischer Arzt, HNO-Arzt, Facharzt für Phoniatrie u. Pädaudiologie, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt) auf einer Heilmittelverordnung (Rezept) verordnet.
  • Die Kosten dafür werden dann zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen, bei Kindern unter 18 Jahren oder bei Vorlage einer Krankenkassenbefreiungskarte sogar vollständig.
  • Für Zuzahlungspflichtige wird z.Zt. ein Eigenanteil von 10% pro Behandlungseinheit sowie eine Verordnungsblattgebühr von 10,00 € fällig. Darüber erhalten Sie von der Logopädin eine Quittung.
  • Die Entscheidung, ob eine Therapiefortsetzung stattfindet, obliegt dem behandelnden Arzt nach Erhalt eines logopädischen Therapieberichtes. Ein Rezept umfasst je nach Störungsbild zwischen 6 und 20 Therapieeinheiten, die je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten dauern.
  • Privatversicherte unterschreiben zu Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung und erhalten nach der Beendigung der Therapie eine Rechnung, die an die Praxis gezahlt werden muss. Die Rechnung kann dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden und Sie bekommen diese nach Ihrem individuell versicherten Tarif erstattet.